Technische Übersetzung - PR-Berichte
Trans-Market - Fachübersetzung Deutsch - FranzösischEmail an uns.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Trans-Market, Myriam von Haken, Rudolf-Breitscheid-Str. 28 c, D-15517 Fürstenwalde


I. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Trans-Market und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten bei Aufträgen von Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für Trans-Market nur verbindlich, wenn es diese ausdrücklich anerkannt hat. Mündliche Vereinbarungen bleiben rechtlich ohne Wirkung.

II. Ausführung und Lieferung der Übersetzung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
(2) Für die Übersetzung von Betriebsanleitungen gilt das Prinzip der kontinuierlichen Produktverbesserung.
(3) Die Übersetzung wird zum vereinbarten Termin geliefert. Format und Art der Lieferung werden in Absprache mit dem Auftraggeber festgesetzt.

III. Mitwirkungs- und Informationspflicht des Auftraggebers

(1) Bei der vorausgehenden Vereinbarung, erklärt der Kunde Trans-Market welchen Träger und welche Bedingungen für die Übersetzung erforderlich sind (z.B. Art der Datei, Text zum Drucken bestimmt, …)
(2)Bedingt eine zusätzliche Leistung von Trans-Market eine Vorleistung des Auftraggebers und wird letztere nicht ordnungsgemäß ausgeführt, so dass daraus für Trans-Market ein Mehraufwand entsteht, kann Trans-Market Nachbesserung verlangen, die zusätzliche Leistung verweigern oder den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung stellen.

IV. Vertraulichkeit

Trans-Market wahrt Stillschweigen gegenüber Dritten sowohl über den Inhalt der zur Übersetzung gegebenen Texte sowie über alle Tatsachen, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

V. Nachbesserung

(1) Trans-Market behält sich das Recht auf Nachbesserung vor. Ist der Auftraggeber der Meinung, dass in der Übersetzung Mängel enthalten sind, so hat er diese genau zu bezeichnen. Der Auftraggeber muss Trans-Market Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Übersetzung, schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Trans-Market unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Soweit eine Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt wird, muss diese für die erforderlichen Arbeiten angemessen sein.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(2) Unterschiedliche Auffassungen von gutem Stil stellen keinen Mangel dar.

VI. Haftung

(1) Trans-Market haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Trans-Market haftet nicht für Änderungen an der Übersetzung, welche der Auftraggeber ohne Kenntnis von Trans-Market vornimmt und/oder denen Trans-Market nicht zustimmt.
(3) Trans-Market haftet nicht, wenn aufgrund von nachweisbarer Krankheit oder höherer Gewalt eine Übersetzung nicht zu Ende geführt oder zum vereinbarten Liefertermin geliefert werden kann.

VII. Vergütung

(1) Trans-Market setzt das Honorar für die zu leistende Übersetzung fest, sofern die Vergütung nicht durch spezielle Vereinbarungen gesondert geregelt wurde.
(2) Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Zählprogramms aus Word, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden. Die Honorare liegen zwischen € 1,02 und € 1,53 per 50 Zeichen bzw. zwischen € 0,11 und € 0, 37 pro Wort. Die Tarife staffeln sich nach Textsorte, Fachgebiet, Schwierigkeitsgrad und Auftragsvolumen. Zusätzliche Leistungen können zusätzlich berechnet werden.
(3) Bei längerfristigen Aufträgen, d.h. ab einer Dauer von drei Monaten, setzt Trans-Market regelmäßige oder einmalige Abschlagszahlungen fest, je nach zeitlichem Umfang des Auftrags. Eine Abschlagszahlung ist nicht mit einer Teillieferung verbunden.
(4) Werden nach Beginn der Übersetzung Änderungen am Ausgangstext vorgenommen, die eine erneute Durchsicht und Bearbeitung der Übersetzung notwendig machen, stellt der erneute Arbeitsgang eine zusätzliche Leistung dar und wird zusätzlich berechnet.
(5) Bei Aufträgen, die zu fest vereinbarten Tarifen ausgeführt werden und ein hohes Maß an Telekommunikationskosten involvieren, wird eine Telekommunikationspauschale in Höhe von 1% des Auftragsvolumens berechnet.
(6) Zusätzlich zum Honorar wird die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer geschuldet.
(7) Die Vergütung ist sofort nach Eingang der Übersetzung fällig.


VIII. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Trans-Market. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Trans-Market behält sich sein Urheberrecht vor, soweit dies nicht durch zusätzliche Verträge anderweitig geregelt ist oder sofern Abschnitt (3) zutrifft.
(3) Bei Übersetzungen von Dokumenten für normale Geschäftszwecke, wie Werbematerial und Betriebsanleitungen, werden mit der Zahlung des Honorars alle Rechte von Trans-Market an seinem Werk für immer an den Auftraggeber übertragen.

IX. Anwendbares Recht

(1) Soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Essen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



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